BdSt fordert Senkung der Stromsteuer
11 Februar, 2014 by zimmer-media
Echte EEG-Reform statt zaghafter Reformversuche!
BdSt, Pressemitteilung vom 30.01.2014
Die Eckpunkte für eine Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) reichen nicht aus, um den Anstieg des Strompreises spürbar zu drosseln. Hier sind einschneidende Änderungen nötig. Um die Stromkosten mittel- und langfristig zu begrenzen, plädiert der Bund der Steuerzahler für die Einführung eines Quotensystems, das kürzlich von der Monopolkommission empfohlen wurde. Um das Strompreis-Niveau kurzfristig zu begrenzen, sollte die Stromsteuer reduziert werden.
"Es ist nicht akzeptabel, dass der Strompreis zu mehr als der Hälfte aus Abgaben und Steuern besteht. Die Bundesregierung sollte die ohnehin überhöhte Stromsteuer senken und so die Verbraucher entlasten", fordert BdSt-Präsident Reiner Holznagel auch mit Blick auf Wirtschaftsminister Sigmar Gabriel (SPD), der heute seine Pläne für die Energiewende im Bundestag beworben hat. "Wir werden Herrn Gabriel daran erinnern, dass die Stromsteuersenkung in seinem Parteiprogramm stand und schnell umgesetzt werden muss."
Im Einzelnen: Mehr als 1.000 Euro zahlt ein Drei-Personen-Haushalt durchschnittlich für seinen Strom in diesem Jahr. Der Strompreis für Haushalte hat sich seit dem Jahr 2000 mehr als verdoppelt. Industriebetriebe mussten sogar fast eine Verdreifachung der Stromkosten hinnehmen. Grund ist vor allem die EEG-Umlage, die allein seit 2009 fast verfünffacht und mittlerweile gut 20 Prozent des Strompreises für Haushalte ausmacht. Ein Drei-Personen-Haushalt mit einem Stromverbrauch von 3.500 Kilowattstunden zahlt in diesem Jahr allein 260 Euro (inkl. Mehrwertsteuer) an EEG-Umlage. Im Jahr 2009 waren es lediglich 55 Euro. Da die EEG-Einspeisevergütungen für 20 Jahre garantiert sind, hat der Staat zudem bereits immense Zahlungsversprechen von mehr als 300 Milliarden Euro abgegeben. Holznagel: "Hier sollte die Politik nicht noch mehr Kosten aufsatteln, um die implizite Verschuldung nicht weiter aufzublähen."
Die gesamten staatlichen Abgaben am Strompreis betragen bereits mehr als 50 Prozent. Für einen Drei-Personen-Haushalt sind das durchschnittlich über 500 Euro im Jahr. Einen relevanten Anteil hat daran auch die Stromsteuer. Hier zeigt sich der deutsche Fiskus überaus ehrgeizig: So beträgt der deutsche Stromsteuersatz für private Haushalte mehr als das 20-fache des EU-Mindeststeuersatzes, so dass hier ein Spielraum für eine deutliche Senkung vorhanden ist. Alternativ könnte auch die Umsatzsteuer auf Strom reduziert werden. Dies wäre sachgerecht, weil es sich bei Strom wie bei Lebensmitteln um ein lebensnotwendiges Gut handelt. Dennoch wird Strom mit dem vollen Satz von 19 Prozent und nicht mit dem ermäßigten Satz von 7 Prozent belastet.
Quelle: DATEV/BdSt