Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)


1. Geltungsbereich

(1) Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) sind Bestandteil jedes Vertrages mit zimmer-media-office. Verkauf, Lieferung und Leistung erfolgt nur zu den nachfolgenden Bedingungen. Abweichungen von diesem Vertrag sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart wurden.

(2) zimmer-media-office ist jederzeit berechtigt, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern oder zu ergänzen. Der Auftraggeber hat das Recht, einer solchen Änderung zu widersprechen. Widerspricht der Auftraggeber den geänderten Bedingungen nicht innerhalb von 14 Tagen nach Zugang der Änderungsmitteilung, so werden diese entsprechend der Ankündigung wirksam. zimmer-media-office weist seine Auftraggeber schriftlich oder via E-Mail bei Beginn der Frist besonders darauf hin, dass die Änderungsmitteilung als akzeptiert gilt, wenn der Auftraggeber ihr nicht binnen 14 Tagen widerspricht.

(3) Im Fall von Vermittlung von Webspace und/oder Domainnamen (TLD) betreffen, wird auf die AGB des jeweiligen Webhosters / Providers verwiesen.


2. Vertragsparteien

(1) Vertragsparteien sind der jeweilige Auftraggeber und

zimmer-media-office
Inh. Christian Zimmer

Angerstr. 25
99713 Helbedündorf

USt.-IdNr.: DE285938541

(Auftragnehmer)

(2) Der Auftragnehmer ist berechtigt, zur Erfüllung seiner Verpflichtungen aus diesem Vertrag sich Dritter zu bedienen. Dieses begründet kein Vertragsverhältnis zwischen dem beauftragten Dritten und dem Auftraggeber. Sollte sich eine Partei bei der Durchführung des Vertrages Dritter bedienen, so werden diese nicht Vertragspartner. Ist nicht ausdrücklich anderes bestimmt, hat der Vertrag keine Schutzwirkung zu Gunsten Dritter.

(3) Mit der Auftragserteilung erkennt der Auftraggeber unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen an.


3. Vertragsabschluß

(1) Alle Angebote des Auftragnehmers sind immer freibleibend und unverbindlich. Dies gilt für alle von uns gemachten Preisangaben einschließlich unserer Internetseite sowie den darin enthaltenen speziellen Hinweisen.

(2) Falls nicht anderweitig abgestimmt, ist die Auftragsbestätigung für den Gegenstand und den Umfang des Auftrags sowie für die Vergütung verbindlich.

(3) Zum Vertragsabschluss bedarf es eines Auftrags seitens des Auftraggebers sowie der Auftragsbestätigung durch den Auftragnehmer in schriftlicher Form.

(4) Der Auftragnehmer hat das Recht, Aufträge auch ohne Angabe von Gründen abzulehnen.


4. Zahlungsbedingungen und Versand/Lieferung

(1) Wenn nichts anderes vereinbart wurde, sind unsere Rechnungen 14 Tage nach Rechnungsdatum ohne Abzug fällig.

(2) Im Falle von Wartungsverträgen vereinbaren beide Seiten eine jährliche, halbjährlich oder vierteljährliche Zahlungsweise, die dem Umfang des Projektes angemessen ist.

(3) Preisänderungen, Druckfehler und Irrtümer sind vorbehalten.

Warenlieferungen:
Alle Rechnungsbeträge sind, wenn nicht anders schriftlich vereinbart, bei Anlieferung bzw. Abholung durch den Auftraggeber in bar fällig.

Büroservice:
Die Vergütung wird in einem Angebot festgelegt. Die Rechnungslegung erfolgt im Regelfall monatlich, auf Wunsch auch wöchentlich. Nebenkosten wie Porto, Telefonate, Drucke, Faxe, Büromaterial usw. werden gesondert berechnet. Alle Rechnungen sind ausnahmslos zahlbar innerhalb 14 Tage nach Rechnungserhalt per Überweisung oder Barzahlung. Liegt aufgrund nicht ordnungsgemäßer Mitwirkungspflicht des Kunden der Arbeitsaufwand erheblich über den Schätzungen im Angebot, so ist der Auftragnehmer berechtigt, die Vergütung angemessen zu erhöhen.

Webdesign:
Es gelten die vertraglich vereinbarten Preise gem. Preisliste oder Angebot und Vertrag, deren Erhalt der Auftraggeber bestätigt. Fälligkeit tritt ein mit Fertigstellung und Abnahme der Leistung. Zahlbar ist der vereinbarte Preis gem. Angebot/Vertrag oder Preisliste spätestens nach 14 Tagen ab Fertigstellung/Abnahme der Leistung. Nach Übergabe der ersten Version der vom Auftraggeber in Auftrag gegebenen Arbeit ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Teilzahlung von 30% des vereinbarten Entgeltes zu verlangen.

Reparaturservice:
Der Auftraggeber hat die Möglichkeit der Zahlung per Vorkasse (Überweisung), PayPal oder in Bar.
Hat der Auftraggeber die Zahlung per Vorkasse oder PayPal gewählt, so verpflichtet er sich, den Kaufpreis unverzüglich nach Vertragsschluss zu zahlen.
Die Ware wird nicht vor Eingang der Zahlung versand.


5. Zahlungsverzug

(1) Bei Zahlungsverzug ist der Auftragnehmer berechtigt, vertragliche Leistungen aus Verträgen mit schriftlicher Verständigung an den säumigen Vertragspartner bis zur vollständigen Bezahlung auszusetzen.

(2) Bei Überschreitung der Zahlungsfristen ist der Auftragnehmer berechtigt, die gesetzlich festgesetzten Verzugszinsen plus eine Verwaltungsgebühr zu erheben.

(3) Der Auftraggeber ist zur Aufrechnung, Minderung oder Zurückbehaltung, auch wenn Gegenansprüche oder Mängelrügen geltend gemacht werden, nur berechtigt, wenn der Auftragnehmer schriftlich zustimmt oder wenn Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt wurden.


6. Mitwirkungspflicht des Auftraggeber

Allgemein:
(1) Hält der Auftraggeber sich nicht an seine Mitwirkungspflicht, so sind die hieraus entstehenden Folgen (Verzögerungen, Mehr- und Kostenaufwand) vom Auftraggeber selbst zu tragen.

(2) Datenträger, die der Auftraggeber zur Verfügung stellt, müssen inhaltlich und technisch einwandfrei sein. Ist dies nicht der Fall, so ersetzt der Auftraggeber an zimmer-media-office alle aus Benutzung dieser Datenträger entstandene Schäden.

Büroservice:
(1) Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass alle erforderlichen Mitwirkungen und Informationen erbracht werden.

(2) Erbringt der Auftraggeber eine erforderliche Mitwirkung nicht, nicht rechtzeitig oder nicht in erforderlichem Umfang, so sind die hieraus entstehenden Folgen vom Auftraggeber zu tragen.

Webdesign:
(1) Der Auftraggeber ist verpflichtet, die ihm übermittelten Zugangsdaten gegenüber unbefugten Dritten geheim zu halten. Insbesondere sind Benutzername und Kennwort so aufzubewahren, dass der Zugriff auf diese Daten durch unbefugte Dritte unmöglich ist, um einen Missbrauch des Zugangs durch Dritte auszuschließen. Der Auftraggeber verpflichtet sich, dem Auftragnehmer unverzüglich zu informieren, sobald er davon Kenntnis erlangt, dass unbefugten Dritten das Kennwort bekannt ist.

(2) Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer rechtzeitig beziehungsweise zum vereinbarten Termin sämtliche in die Website einzubindenden Inhalte (insbesondere Texte, Bilder, Grafiken, Logos und Tabellen) in geeigneter digitaler Form zur Verfügung. Für die Herstellung der Inhalte ist allein der Auftraggeber verantwortlich. Zu einer Prüfung, ob sich die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Inhalte für die mit der Website verfolgten Zwecke eignen, ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet.

(3) Der Auftraggeber ist verpflichtet, das für Grafikdesign zur Verfügung gestellte Material auf eventuell bestehende Urheber- und Copyrightrechte zu überprüfen und eventuell notwendige Erlaubnisse zur Verwendung hierfür einzuholen. Etwaige Ansprüche wegen Urheberrechts- und Copyright-Verletzungen gehen voll zu Lasten des Auftraggebers. Davon ausgenommen sind Bilder und Skripte, die der Auftragnehmer beschafft hat. Die Verantwortung für eventuelle Textinhalte oder sonstige Veröffentlichungen trägt allein der Auftraggeber. Der Auftraggeber stellt den Auftragnehmer von allen Ansprüchen frei, die Dritte gegen sie stellen wegen eines Verhaltens, für das der Auftraggeber nach dem Vertrag die Verantwortung bzw. Haftung trägt. Er trägt die Kosten einer etwaigen Rechtsverfolgung.


7. Leistungen

(1) Der Auftragnehmer erfüllt die Aufgaben gem. der Auftragsbestätigung bzw. die darüber hinaus mit dem Auftraggeber getroffener/gesonderter Vereinbarungen, die, sofern sie vom Auftragnehmer nicht schriftlich vorliegen, vom Auftragnehmer schriftlich bestätigt wurde.

(2) Bei Leistungen, die eine Zusammenarbeit mit Dritten, den Auftraggeber vertretenden Unternehmen erfordern (z. B. seinem Steuerbüro), werden die Vorgaben des Dritten dem Auftraggeber zur Kenntnis gegeben und nach entsprechender Absprache mit dem Auftraggeber umgesetzt.

(3) Der Auftragnehmer hat seine Aufgaben auf der Grundlage der ihm vom Auftraggeber übergebenen Unterlagen und Informationen auszuüben. Er wird dabei von der Richtigkeit und Vollständigkeit ausgehen. Sofern und soweit er Unrichtigkeiten oder Unvollständigkeiten feststellt, wird er den Aufraggeber darauf hinweisen.

(4) In Verträgen genannte Leistungstermine oder -fristen sind nur dann verbindlich, wenn sie vom Auftraggeber und vom Auftragnehmer schriftlich als verbindlich bezeichnet worden sind, andernfalls sind alle Termine/Fristen unverbindlich.

(5) Ist die Nichteinhaltung der Frist für Leistungen nachweislich auf Hindernisse zurückzuführen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, so wird die Frist angemessen verlängert.


8. Mängel

(1) Verborgene Mängel hat der Auftragnehmer unverzüglich nach Entdecken, spätestens jedoch innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab Übergabe anzuzeigen. Erfolgt innerhalb vorbezeichneter Frist eine Anzeige nicht, so gilt die erbrachte Leistung als mangelfrei.

(2) Fehlen dem Liefergegenstand ihm zugesicherte Eigenschaften, so bessert der Auftragnehmer kostenfrei nach, sofern der Auftragnehmer die Mängel zu vertreten hat. Der Auftraggeber ist verpflichtet, dem Auftragnehmer die Möglichkeit der Nachbesserung innerhalb einer angemessenen Frist zu ermöglichen. Die Frist muss mindestens 14 Tage betragen. Soweit die Nachbesserung fehlschlägt, beschränken sich die Gewährleistungsrechte des Aufraggebers auf das Recht, die Vergütung angemessen zu mindern, oder unter den gesetzlichen Voraussetzungen vom Vertrag zurückzutreten.

(3) Sämtliche Ansprüche des Auftraggebers aufgrund von Sachmängeln des vom Auftragnehmer erbrachten Leistungen verjähren innerhalb eines Jahres ab der Abnahme des Werks. Gewährleistungsrechte gegen den Auftragnehmer stehen nur dem unmittelbaren Auftraggeber zu und sind nicht abtretbar.


9. Gewährleistung

(1) Fehlen dem Liefergegenstand ihm zugesicherte Eigenschaften, so bessert zimmer-media-office kostenfrei nach, sofern zimmer-media-office die Mängel zu vertreten hat. Schlägt die Nachbesserung fehl, so kann der Kunde die Herabsetzung des Kaufpreises oder die Aufhebung des Vertrags verlangen.
Der Kunde ist verpflichtet, die gelieferte Dienstleistung binnen einer  Woche nach Erhalt zu kontrollieren. Reklamationen werden nur in diesem Zeitraum anerkannt.


10. Haftung

(1) Haftung und Schadensersatzansprüche gegenüber dem Auftragnehmer sind auf den Auftragswert beschränkt und grundsätzlich ausgeschlossen, soweit sie nicht auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Handeln vom Auftragnehmer zurückzuführen sind.

(2) Der Auftragnehmer haftet nicht bei höherer Gewalt oder aufgrund von Ereignissen, die die Dienste und Leistungen vom Auftragnehmer erschweren oder unmöglich machen. Hier zu zählen im besonderen behördliche Anordnungen, Ausfall und Störungen von Kommunikationsnetzen und Lieferanten des Auftragnehmers.


11. Vertragsende

(1) Verträge enden durch Abschluß der beauftragten Leistungen oder bei Wartungsverträgen durch Vertragsablauf bzw. fristgemäße Kündigung. Enden Verträge durch Unmöglichkeit der Realisierung (wie z.B. ausbleibende Mitwirkung des Auftraggebers), setzen sich die Seiten über Fragen der anteiligen Bezahlung, Übergabe teilweise erbrachter Leistungen usw. auseinander.


12. Eigentumsvorbehalt

Wir behalten uns das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises vor.


13. Kündigung

(1) Der Auftraggeber ist auch nach Ablauf der Widerrufsfrist berechtigt, den Auftrag zu stornieren. In diesem Fall hat er für die bis dahin angefallenen Kosten aufzukommen und die angefangene Dienstleistung zu bezahlen.


14. Datenschutz

(1) Der Auftraggeber und der Auftragnehmer sind zur vertraulichen Behandlung sämtlicher Unterlagen und Informationen verpflichtet. Diese Verpflichtungen gelten auch für etwaigen Mitarbeiter und für Dritte.

(2) Angebote und Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden.

(3) Der Auftragnehmer hat Dritte, die er zur Abwicklung des Vertrag einsetzt, auf das Datengeheimnis hinzuweisen.


15. Eigenwerbung

(1) Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass der Auftragnehmer die für den Auftraggeber erstellten Grafiken, Webseiten etc. bei Bedarf als Referenz in seinen öffentlichen Galerien auf der Homepage ausstellen bzw. in sonstigen Werbemitteln als Nachweis seiner Arbeiten verwenden darf. Eine Veröffentlichung der URL der durch den Auftragnehmer bearbeiteten Webseite nebst Email Adresse des Auftraggebers wird gestattet. Der Auftraggeber gestattet den Auftragnehmer an angebrachter Stelle einen Link auf die eigene Homepage anzubringen.


16. Gerichtsstandort

(1) Erfüllungsort für Zahlung und Lieferung ist Helbedündorf. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Ansprüche im Zusammenhang mit der Geschäftspartnerschaft ist Sondershausen.


17. Schlussbestimmungen

(1) Sollte eine dieser Bestimmungen unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Unwirksame Bestimmungen werden nach Möglichkeit durch solche wirksamen Bestimmungen ersetzt, die den angestrebten wirtschaftlichen Zweck weitgehend erreichen.


(Stand: 01.02.2015)

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