Verbraucher: neue Regeln sollen Produkte sicherer machen

24 Oktober, 2013 by zimmer-media


EU-Kommission, Pressemitteilung vom 22.10.2013


Angst vor explodierenden Mobilfunkgeräten oder gesundheitsschädlichem Kinderspielzeug? Das Europäische Parlament setzt sich für mehr Sicherheit ein. Am 17. Oktober verabschiedete der Verbraucherausschuss zwei Vorschläge. Konsumenten sollen besser über gekaufte Waren informiert werden, auch sollten Produkte schärferen Sicherheitsvorschriften unterliegen.

Gefährliche Produkte erschüttern das Vertrauen der Verbraucher. Um sorgenfreies Einkaufen zu ermöglichen, wollen die EU-Abgeordneten des Verbraucherausschusses bessere Überwachungsmechanismen einführen, um gefährliche Produkte schneller aus dem Verkehr zu ziehen. Am 17. Oktober verabschiedetet der Ausschuss einen Bericht der finnischen Christdemokratin Sirpa Pietikäinen, mit dem bestehende Regeln zur Marktüberwachung vereinfacht würden. Auch würden bei Verstössen gegen die Auflagen Strafen folgen.

"Unser Überwachungssystem heute ist ineffektiv und bevorzugt Firmen, die die Regeln missachten", erklärte Pietikäinen. "In Zukunft werden mehr Ressourcen für die Suche nach gefährlichen Produkten und fahrlässigen Herstellern aufgewandt. Wer regelmässig und absichtlich gegen die Regeln verstösst, wird bestraft." Ein zweiter Bericht der dänischen Sozialdemokratin Christel Schaldemose widmet sich der Sicherheit bereits verkaufter Produkte. Um gefährliche Waren schneller aufzufinden, sollen auch Produkte, die aus dem EU-Ausland stammen, deutlich und umfangreich ausgeschildert werden. Auch solle ein Zertifikat für sichere Produkte eingeführt werden. "Nun wird es möglich sein, getestete Produkte mit einem EU-Sicherheitszertifikat auszuweisen", erklärte Schaldemose.

Beide Vorschläge beziehen sich nicht auf Lebensmittel und sind Teil eines Gesetzespaketes für mehr Produktsichherheit und Marktüberwachung, das voraussichtlich während der Plenarsitzung im Dezember zur Abstimmung stehen wird.

Der Ausschuss schlägt auch eine schwarze Liste für Hersteller gefährlicher Produkte vor.

Quelle: DATEV/EU-Kommission