Hartz IV-Erhöhung gebilligt

16 Oktober, 2013 by zimmer-media


Bundesrat, Pressemitteilung vom 11.10.2013


Der Bundesrat hat am 11.10.2013 der Erhöhung der Regelsätze für die rund 6,1 Millionen Empfänger von Hartz IV-Leistungen zugestimmt.

Vorgesehen ist ein Anstieg um 2,27 Prozent. Alleinstehende erhalten somit ab Januar 2014 einen Betrag von 391 Euro und damit neun Euro mehr als bisher. Nach einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts aus dem Jahr 2010 sind die Regelsätze an die Entwicklung von Preisen und Nettolöhnen gekoppelt.

Die Verordnung zur Bestimmung des für die Fortschreibung der Regelbedarfsstufen nach § 28a des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch maßgeblichen Prozentsatzes sowie zur Ergänzung der Anlage zu § 28 des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch für das Jahr 2014 (Regelbedarfsstufen-Fortschreibungsverordnung 2014 - RBSFV 2014) finden Sie auf der Homepage des Bundesrats.

Quelle: DATEV/Bundesrat