Elektronische Einkommensteuererklärung 2011
14 Oktober, 2012 by zimmer-media
Elektronische Einkommensteuererklärung - Welche Belege erwartet das Finanzamt ab 2011?
n der Einkommensteuererklärung ab. Nach der "ELSTER"-Übersicht scheint die Finanzverwaltung den sich durch den Medienbruch ergebenden organisatorischen Mehraufwand erkannt zu haben. Ganz im Sinne des Bürokratieabbaus gibt sie vor, dass lediglich die Eintragungsmöglichkeiten in ELSTER genutzt und keine separaten Aufstellungen mehr eingereicht werden sollen. Allein bei besonderen Lebensumständen empfehle sich eine ergänzende Belegeinreichung. Die Anleitungen zu den einzelnen Formularen 2011 sehen hingegen in Teilbereichen wie z. B. bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung bedeutend mehr einzureichende Informationen und Unterlagen vor.
Einheitlicher Leitfaden erforderlich!
Der DStV hat diese Widersprüchlichkeiten jüngst zum Anlass genommen, dem Bundesministerium der Finanzen (BMF) diese in der Praxis bestehenden Unsicherheiten mit seiner Stellungnahme S 14/12 aufzuzeigen. Die derzeitige Informationslage läuft dem Ziel der Finanzverwaltung, durch elektronische Kommunikation bürokratische Lasten auch für die Steuerpflichtigen abzubauen, in höchstem Maße zuwider. Als konkrete Hilfestellung für seine Mitglieder und zur Vermeidung des mehrmaligen Anfassens ein und derselben Akte regt der DStV die Veröffentlichung eines einheitlichen, bundesweit verbindlich geltenden Leitfadens durch das BMF nach Abstimmung mit den Ländern an. Neben den gesetzlich verpflichtend zu erbringenden Nachweisen sollten darin die regelmäßig zusätzlich einzureichenden Unterlagen aufgeführt werden. Im Sinne des Bürokratieabbaus sollte der Umfang der Belege dabei mit Augenmaß bestimmt werden.
Quelle: DStV / DATEV