Starttermin ELStAM

04 Oktober, 2012 by zimmer-media


Starttermin für die elektronische Lohnsteuerkarte/das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale

BMF, Schreiben (koordinierter Ländererlass) IV C 5 - S-2363 / 07 / 0002-03 vom 02.10.2012

Das BMF bestimmt im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder den 1. November 2012 als Starttermin für das Verfahren der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM-Verfahren). Ab diesem Zeitpunkt besteht für die Arbeitgeber die Möglichkeit, die ELStAM der Arbeitnehmer mit Wirkung ab dem 1. Januar 2013 abzurufen und dem Lohnsteuerabzug 2013 zugrunde zu legen.

Hinweis
Nach § 52b Abs. 5 Satz 1 Einkommensteuergesetzes (EStG) in der Gesetzesfassung der Bekanntmachung vom 8. Oktober 2009 (BGBl. I S. 3366, 3862), die zuletzt durch Artikel 3 des Gesetzes vom 8. Mai 2012 (BGBl. I S. 1030) geändert worden ist, hat das Bundesministerium der Finanzen den Zeitpunkt der erstmaligen Anwendung der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) für die Durchführung des Lohnsteuerabzugs sowie den Zeitpunkt des erstmaligen Abrufs der ELStAM durch den Arbeitgeber (Starttermin) in einem BMF-Schreiben (Startschreiben) zu bestimmen.

§ 52b EStG soll durch das Jahressteuergesetz 2013 (JStG 2013) neu gefasst werden. Weil diese Neuregelung noch nicht in das parlamentarische Verfahren eingebracht worden ist, kann derzeit nur ein vorläufiger Entwurf des vorgesehenen Startschreibens ohne Bezugnahme auf die vorgesehenen Neuregelungen veröffentlicht werden. Soweit in dem folgenden Text auf diese Neuregelungen Bezug genommen wird, sind diese Stellen durch Freilassungen gekennzeichnet.

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder sind für den Lohnsteuerabzug ab dem Kalenderjahr 2013 die im BMF-Schreiben (Entwurf) aufgeführten Regelungen zu beachten.

Den Entwurf des Schreibens finden Sie auf der Homepage des BMF.