Ende der Praxisgebühr beschlossen

16 Dezember, 2012 by zimmer-media


Die Länder haben in ihrer Sitzung am 14.12.2012 der Abschaffung der Praxisgebühr zum 01.01.2013 zugestimmt. Das Gesetz kann damit dem Bundespräsidenten zur Unterschrift vorgelegt werden.

Es regelt neben dem Ende der Praxisgebühr auch den Anspruch pflegebedürftiger behinderter Personen auf besondere pflegerische und persönliche Betreuung, Hilfe und Assistenz. Dieser Anspruch soll auch bei Aufenthalt in stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen weitergelten.

Das Gesetz zur Regelung des Assistenzpflegebedarfs in stationären Vorsorge- oder Rehabilitationseinrichtungen finden Sie auf der Homepage des Bundesrates.

Quelle: DATEV/Bundesrat