Gebrauchtverkauf von E-Books bleibt untersagt
03 September, 2014 by zimmer-media
Börsenverein des Deutschen Buchhandels, Pressemitteilung vom 28.08.2014 zum Urteil des OLG Hamm 22 U 60/13 vom 15.05.2014 (rkr.)
Ein wichtiges Urteil für die gesamte Buchbranche ist jetzt rechtskräftig: Im Mai 2014 hatte das Oberlandesgericht (OLG) Hamm bestätigt, dass Anbieter von E-Book- und Hörbuch-Downloads einen Weiterverkauf der Dateien untersagen dürfen (Az. 22 U 60/13). Die Verbraucherzentrale Bundesverband e.V. hatte gegen einen Online-Händler geklagt, der eine entsprechende Regelung in seinen Allgemeinen Geschäftsbedingungen verankert hat. Gegen die Entscheidung des OLG Hamm, die Revision beim Bundesgerichtshof nicht zuzulassen, hatte die Verbraucherzentrale zunächst Beschwerde eingelegt. Nun hat sie diese aufgrund mangelnder Erfolgsaussicht zurückgenommen, wodurch das Urteil rechtskräftig wird. Der Börsenverein des Deutschen Buchhandels hatte das Verfahren auf Seiten des Online-Händlers begleitet.
"Das nun rechtskräftige Urteil ist ein wichtiges, positives Signal", sagt Prof. Dr. Christian Sprang, Justiziar des Börsenvereins des Deutschen Buchhandels. "Die Entstehung eines ,Gebrauchtmarkts' für E-Books und Hörbücher kann weder im Sinne der Autoren, Verlage und Händler noch der Kunden sein. Im Gegensatz zu gedruckten Büchern können digitale Bücher praktisch unendlich vervielfältigt und weitergegeben werden, zudem nutzen sie sich nicht ab. Welchen Grund gäbe es, das Original zu kaufen, wenn es eine riesige Auswahl identischer, aber günstigerer Kopien gibt? Der Primärmarkt für digitale Inhalte würde komplett zusammenbrechen. Für Verlage wäre es unmöglich, digitale Buchinhalte gut und kostengünstig für den Leser anzubieten, die Autoren angemessen zu vergüten und gemeinsam mit dem Handel weiter an nachhaltigen und kundenfreundlichen Download-Modellen für Bücher zu arbeiten."
Quelle: DATEV/Börsenverein des Deutschen Buchhandels