Wettbewerb bei Krankenkassen gestaerkt

28 März, 2014 by zimmer-media


Bundesregierung, Pressemitteilung vom 26.03.2014

Gesetzliche Krankenkassen können ab 2015 Zusatzbeiträge abhängig vom Einkommen ihrer Versicherten erheben. Ein Qualitätsinstitut soll Patientinnen und Patienten ermöglichen, die Behandlungsqualität in Krankenhäusern zu vergleichen. Das sieht der Gesetzentwurf vor, den das Kabinett verabschiedet hat.

Die Finanzen der gesetzlichen Krankenversicherung haben sich in den letzten Jahren positiv entwickelt. Krankenkassen und Gesundheitsfonds konnten Finanzreserven aufbauen. Der medizinische Fortschritt und die demografische Entwicklung werden zu steigenden Ausgaben führen. Perspektivisch übersteigen die jährlichen Ausgaben der Krankenkassen die Einnahmen des Gesundheitsfonds.

Die Bundesregierung stellt nun die Finanzierung der gesetzlichen Krankenversicherung auf eine dauerhaft solide Grundlage. Das Kabinett hat den Entwurf des Gesetzes zur Weiterentwicklung der Finanzstruktur und Qualität in der Gesetzlichen Krankenversicherung beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe unterstrich die Notwendigkeit der Reform: "Wir brauchen den richtigen Zusammenklang von hohen Qualitätsanforderungen und wirtschaftlicher Effizienz."

Zusatzbeiträge abhängig vom Einkommen
Der allgemeine Beitragssatz für die gesetzliche Krankenversicherung wird bei 14,6 Prozent festgesetzt. Arbeitgeber und Arbeitnehmer bringen ihn zu gleichen Teilen auf. Um Arbeitsplätze zu erhalten, wird der Arbeitgeberanteil bei 7,3 Prozent festgeschrieben. Die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zahlen ebenfalls 7,3 Prozent.

Darüber hinaus können die Kassen künftig einen einkommensabhängigen Zusatzbeitrag von ihren Mitgliedern erheben. Wie hoch der Zusatzbeitrag ausfällt, wird von Kasse zu Kasse unterschiedlich sein - je nachdem welche Gesamtsumme sie einnehmen muss. Die vom Einkommen unabhängigen, pauschalen Zusatzbeiträge wird es nicht mehr geben. Der Wettbewerb zwischen den Krankenkassen soll künftig ausgewogen über Preise und die Qualität der Gesundheitsversorgung geführt werden.

"Wir machen die Gesetzlichen Krankenkassen zukunftsfest und stärken die finanziellen Grundlagen", erklärte der Bundesgesundheitsminister. "Wir werden aufgrund der demografischen Entwicklung dennoch davon ausgehen müssen, dass die Ausgaben steigen. Wir geben den Kassen mehr Möglichkeiten, ihre Beiträge selbst zu gestalten."

Der steuerfinanzierte Sozialausgleich wird entfallen, da das Einkommen künftig die Höhe des Zusatzbeitrages bestimmt. Gesetzlich Krankenversicherte haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn ihre Krankenkasse Zusatzbeiträge erhebt oder erhöht. Die Krankenkassen zahlen keine Prämien mehr aus, sie entlasten ihre Mitglieder über niedrigere Beiträge.

Ausgleich statt Wettbewerbsnachteil
Versicherte mit unterdurchschnittlichem Einkommen werden entlastet. Der Solidarausgleich erfolgt künftig wieder vollständig untereinander innerhalb der Gesetzlichen Krankenversicherung. Alle Krankenkassen werden in Bezug auf die beitragspflichtigen Einkommen ihrer Mitglieder gleich gestellt. So werden Wettbewerbsverzerrungen vermieden.

Seit Anfang 2009 erhalten die Krankenkassen aus dem Gesundheitsfonds pro Versicherten eine Grundpauschale. Zusätzlich wird das Krankheitsrisiko der Versicherten bewertet. Hat ein Versicherter bestimmte Krankheiten, bekommt die Krankenkasse für den erhöhten Aufwand zusätzliches Geld. Sind die Versicherten gesund, gibt es weniger Geld.

Versicherte haben unterschiedliche Krankheitsrisiken. Diese werden über den Gesundheitsfonds ausgeglichen. Dieser Ausgleich soll weiterentwickelt werden. Für den Ausgleich bei Krankengeld und Auslandsversicherten werden Übergangsmodelle eingeführt.

"Wir werden die Beitragszahler entlasten", sagte Gröhe. "Rund 20 Millionen gesetzlich Versicherte sind in einer Kasse, deren Finanzsituation es erlauben würde, mit einem geringeren Zusatzbeitrag als 0,9 Prozent auszukommen."

Pauschaler Beitrag für Langzeitarbeitslose
Wer Arbeitslosengeld I bezieht, für den bezahlt die Bundesagentur für Arbeit den Zusatzbeitrag.

Erwerbsfähige Leistungsberechtigte, die Arbeitslosengeld II beziehen, erhalten einen einheitlichen Versicherungsstatus. Der bisher geltende Vorrang der Familienversicherung wird dadurch ersetzt. Dadurch sinkt der Verwaltungsaufwand für Jobcenter und Krankenkassen.

Außerdem wird für Arbeitslosengeld-II-Bezieher ein pauschaler Beitrag zur Kranken- und Pflegeversicherung eingeführt. Die Pauschale ist so festgelegt, dass die Grundsicherung nicht stärker als bisher belastet wird. Wer Arbeitslosengeld II bezieht oder in Einrichtungen der Jugendhilfe lebt, muss seine Zusatzbeiträge nicht selber zahlen. Der zuständige Träger übernimmt die Beiträge in Höhe eines durchschnittlichen Zusatzbeitrags. Die Regelung tritt zum 1. Januar 2016 in Kraft. "Wir haben eine sozial ausgewogene Lösung gefunden", sagte Gröhe.

Mehr Qualität im Gesundheitswesen
Der Gemeinsame Bundesausschuss von Ärzten, Krankenhäusern und Krankenkassen wird ein fachlich unabhängiges wissenschaftliches Qualitätsinstitut gründen. Dieses "Institut für Qualitätssicherung und Transparenz im Gesundheitswesen" hat die Rechtsform einer Stiftung. Das Institut soll Instrumente entwickeln, mit denen Versorgungsqualität besser gemessen und transparenter dokumentiert werden kann. Die Ergebnisse sollen allgemeinverständlich veröffentlicht werden.

Patientinnen und Patienten können sich so über die Qualität von Behandlungen informieren. Im Internet wird es eine Übersicht zur Qualität der stationären Versorgung in Krankenhäusern geben. So fällt es Patienten leichter zu entscheiden, in welches Krankenhaus sie für eine Behandlung gehen. Das Institut soll voraussichtlich 2016 seine Arbeit aufnehmen.

"Patientinnen und Patienten wünschen sich mehr Transparenz bei der Qualität der medizinischen Versorgung. Das neue Institut fördert die Entwicklung von Qualitätskriterien.", führte Gröhe aus.

Kasseninsolvenz überbrücken
Wenn eine Krankenkasse insolvent ist oder schließt, sind Ansprüche von Versicherten oder Leistungserbringern offen. Der GKV-Spitzenverband organisiert dann die Haftung für die Ansprüche. Seine Betriebsmittel reichen dafür jedoch nicht aus. Deshalb soll der GKV-Spitzenverband zukünftig ein Darlehen von bis zu 750 Millionen Euro aus der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds aufnehmen können. Den Betrag muss er spätestens nach sechs Monaten zurückgezahlt haben. Die Mindesthöhe der Liquiditätsreserve des Gesundheitsfonds wird dafür von 20 auf 25 Prozent einer durchschnittlichen Monatsausgabe angehoben.

Das Gesetzgebungsverfahren soll noch vor der Sommerpause abgeschlossen sein, damit das Gesetz zum 1. Januar 2015 umgesetzt werden kann.

Quelle: DATEV/Bundesregierung