Gesetzesentwurf zur Abschaffung des Routerzwangs
09 März, 2015 by zimmer-media
Der Verbund der TK-Endgerätehersteller begrüßt die aktuelle Gesetzesinitiative zur Abschaffung des Routerzwangs.
Der vorliegende Entwurf realisiert ein zentrales Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD, „eine gesetzliche Klarstellung für den Netzzugang von Telekommunikationsanbietern“ zu schaffen und dadurch dafür zu sorgen, dass die Anwender „die freie Auswahl an Routern behalten“.
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Hersteller begrüßen Gesetzesentwurf zur freien Endgerätewahl
- wichtiger Schritt zur Abschaffung des Routerzwangs
- „Dose an der Wand“ wird als Netzabschlusspunkt festgeschrieben
- Herausgabe von Zugangsdaten stärkt Verbraucher
- Technologieneutrale Regelung für DSL, Kabel und Glasfaser
- Übergangsfrist nicht notwendig – Spezifikationen liegen bereits vor
Freiheit für das Heimnetz
Mit der Klarstellung, dass ein Netzabschlusspunkt „passiv“ sein muss, bestätigt der Gesetzgeber, dass öffentliche Telekommunikationsnetze „an der Dose an der Wand“ enden. Dahinter beginnt das Heimnetz, in dem Anwender ihre Telekommunikations-Endgeräte anschließen können, unabhängig davon, ob es ein Router, ein Modem oder ein anderes für den Anschluss entwickeltes Endgerät ist. Künftig entscheiden die Anwender frei, welches Endgerät sie an das öffentliche Telekommunikationsnetz anschließen.
Herausgabe der Zugangsdaten
Mit der Herausgabe der Zugangsdaten wird sichergestellt, dass die Anwender ihre Endgeräte für alle Dienste des Netzbetreibers einrichten und betreiben können. Die neue Regelung ist technologieneutral und lässt sich somit auf DSL, Kabel, Glasfaser und künftige Telekommunikations-Zugangsnetze anwenden. Damit gilt auch für Festnetz-Endgeräte die für Mobilfunk-Endgeräte schon immer geltende Wahl- und Anschlussfreiheit.
Sofortige Umsetzung möglich
Nicht erforderlich ist nach Einschätzung des Verbundes der TK-Endgerätehersteller die Übergangsfrist von sechs Monaten für Netzbetreiber. Diese verfügen bereits heute über alle notwendigen Spezifikationen ihrer Netzzugangsschnittstellen „an der Dose“. Um die geplante Liberalisierung effektiv umzusetzen, muss die Bundesnetzagentur die Kompetenz erhalten, Sanktionen festzulegen, falls Schnittstellenbeschreibungen nicht den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.
Der Verbund der Endgerätehersteller setzt sich wie eine Vielzahl anderer Organisationen und Verbraucherschutzverbände für die freie Endgerätewahl ein. Nur so ist sichergestellt, dass die Anwender ihrem individuellen Bedarf entsprechende Endeinrichtungen betreiben können. Darüber hinaus kann nur durch die vollständige Wiederherstellung des Anschlussrechts ein fairer und offener Wettbewerb um das beste Endgerät in einem liberalisierten Markt gewährleistet werden. Dadurch werden letztlich nicht nur Innovationen in besonderem Maße ermöglicht, sondern auch mit ihm einhergehende Datenschutz- und Sicherheitsbedenken ausgeräumt.
Den Gesetzentwurf können Sie hier finden.
Quelle: AVM