SEPA-Verfahren auch für Vereine zwingend (Musterschreiben)

24 September, 2013 by zimmer-media


Das neue SEPA-Basislastschriftverfahren steht Verbrauchern, Unternehmen und Verbänden offen. Für Vereine bedeutet dies u. a.:

Neue Vertragsabschlüsse/neue Vereinsmitglieder ab 01.02.2014

Bei neuen Vertragsabschlüssen und neuen Vereinsmitgliedern (ohne bestehende Einzugsermächtigung) ab dem 1. Februar 2014 müssen Vereine die SEPA-Mandate verwenden.

Bereits bestehende Einzugsermächtigungen

Vorher bestehende Einzugsermächtigungen werden automatisch auf SEPA-Mandate umgestellt. Allerdings muss der Verein seine Mitglieder vor dem ersten Einzug schriftlich über die Umstellung auf den SEPA-Lastschrifteinzug informieren. Die Deutsche Bundesbank bietet dazu auf ihrer Homepage ein Musterschreiben an, welches hier einzusehen ist:
Musterschreiben für Vereine an ihre Mitglieder zur SEPA-Umstellung (Bundesbank)

Weitergehende Informationen sind einsehbar auf der Internetseite der Bundesregierung (Informationen der Bundesregierung zur SEPA-Umstellung von Vereinen) sowie der Deutschen Bundesbank (Informationen der Bundesbank zur SEPA-Umstellung für Vereine").

Quelle: Bundesregierung online vom 02.08.2013