Ein Girokonto fuer jeden EU-Buerger

23 April, 2014 by zimmer-media


EU-Parlament, Pressemitteilung vom 15.04.2014

Alle Personen, die legal in der EU ansässig sind, bekommen das Recht, ein Basis-Girokonto zu eröffnen. Das hat das Parlament am 15.04.2014 beschlossen. Das Recht auf ein Basiskonto darf niemandem aufgrund seiner Nationalität oder seines Wohnsitzes verwehrt werden, heißt es. Zusätzlich müssen Gebühren und Konditionen von Girokonten transparent und daher leichter vergleichbar sein. Verbraucher sollen außerdem einfacher zu einer anderen Bank wechseln können, die bessere Konditionen bietet.

"In dieser Richtlinie geht es vor allem darum, die Nutzer gemeinsamer regulärer Zahlungsdienste zur stärken. Durch die Garantie eines Basiskontos für alle Verbraucher, einschließlich Migranten und mobiler Bürgerinnen und Bürger, wird die Modernisierung der Wirtschaft gefördert, die Freizügigkeit erleichtert und besonders benachteiligten Bevölkerungsgruppen geholfen", erklärte der Berichterstatter Jürgen Klute (GUE/NGL, DE). Der Gesetzesentwurf wurde mit 603 Stimmen zu 21 Gegenstimmen und 51 Enthaltungen angenommen.

Offener Zugang
Das Parlament hat darauf bestanden, dass Basis-Girokonten bei einer ausreichenden Zahl an Banken im jeweiligen EU-Heimatland angeboten werden müssen, um einen leichten Zugang für alle interessierten Verbraucher sowie wettbewerbsorientierte Angebote zu gewährleisten. Die Mitgliedstaaten müssen gewährleisten, dass die Basiskonten nicht nur von Kreditinstituten angeboten werden, die lediglich Online-Dienste anbieten.

Jede Person, die legal in der EU ansässig ist, soll zukünftig ein Konto eröffnen dürfen - auch wenn sie keinen festen Wohnsitz hat. Die Mitgliedstaaten dürfen allerdings vorschreiben, dass Verbraucher, die in ihrem Hoheitsgebiet ein solches Konto eröffnen möchten, ihr echtes Interesse daran nachweisen müssen. Diese Regelungen müssen dann aber dem Verbraucherschutz entsprechen und dürfen nicht mit zu großen Schwierigkeiten oder Belastungen verbunden sein.

Transparente Informationen
Das Gesetz soll außerdem sicherstellen, dass Verbraucher transparente Informationen über die Kontogebühren und Zinsen erhalten, damit Kunden verschiedene Angebote leichter vergleichen können. Diese Informationen sollen EU-weit standardisiert werden. In jedem Mitgliedstaat muss es mindestens eine unabhängige Internetseite geben, die Gebühren und Zinssätze der Kreditinstitute miteinander vergleicht. Die Banken sollen verpflichtet werden, ihre Kunden darüber zu informieren, dass sie ein Basis-Girokonto anbieten.

Leistungen des Basis-Girokontos
Das "Basis-Girokonto" soll Kunden ermöglichen, Geld einzuzahlen, abzuheben und Überweisungen innerhalb der EU vorzunehmen. Dazu gehören auch Zahlungen, die mit Karte oder online getätigt werden. Kunden sollen in der Lage sein, eine unbegrenzte Anzahl solcher Leistungen kostenlos oder gegen eine angemessene Gebühr zu nutzen. Die Mitgliedstaaten können selbst entscheiden, ob das Basiskonto auch Möglichkeiten zum Überziehen des Kontos bieten soll.

Kontowechsel soll für alle Kunden einfacher werden
Um von den besten Angeboten profitieren zu können, sollen Bankkunden für eine angemessene Gebühr ihre Bank innerhalb der EU wechseln können. Die neue Bank muss dem Verbraucher beim Kontowechsel im selben Land und in derselben Währung einen Kontowechsel-Service anbieten, d.h. der Wechsel soll auf Wunsch des Kunden von der neuen Bank eingeleitet werden können, die nach Erhalt des Auftrags binnen zwei Werktagen tätig werden muss.

Auf Wunsch des Verbrauchers muss die Ursprungsbank außerdem Informationen zu eingehenden Überweisungen, Daueraufträgen und Einzugsermächtigungen übermitteln.

Banken werden verpflichtet sein jegliche finanzielle Verluste, die sie bei dem Bankwechsel verschuldet haben, ohne Verzögerungen zu erstatten.

Die nächsten Schritte
Die neuen Regelungen müssen noch von den Mitgliedstaaten verabschiedet werden, die dann 24 Monate Zeit haben, um sie in nationales Recht umzusetzen.

Quelle: DATEV/EU-Parlament